Gerichtsurteile

Miet-Darlehen darf beim Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet werden

Das Sozialgericht Freiburg entschied, dass ein Darlehen für eine hinterlegte Mietkaution nicht an die Arge vom ALG II Regelsatz zurück gezahlt werden muss (Sozialgericht Freiburg; AZ: S 6 AS 2426/08 ER).


Hartz IV - Empfänger muss sich steuerfreies Verpflegungsgeld nicht als Einkommen anrechnen lassen

Verpflegungsmehraufwendungen, die steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden, sind auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht als Einkommen anrechenbar. Denn sie dienen dazu, den Mehraufwand für die Ernährung bei Ortsabwesenheit auszugleichen. Das hat das Sozialgericht Dresden in einem Beschluss vom 26. Juni 2008 (Az.: S 21 AS 1805/08 ER) entschieden.
Elmar Kirchberg, Vorsitzender der 21. Kammer: "Die Ernährung fernab vom eigenen Haushalt ist teurer als zu Hause. Diese Mehrkosten sollen durch die Verpflegungsmehraufwendungen des Arbeitgebers ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber hat diese Aufwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Daher ist es konsequent, dass eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II unterbleiben muss."


Mehrbedarf bei Diät

Das Sozialgericht Dresden hat geurteilt (Sozialgericht Dresden, Aktenzeichen: S 23 AS 2033/08 ER), dass ein 52jähriger ALG II Empfänger einen Anspruch auf Mehrbedarf hat, weil dieser aufgrund einer Erhöhung des Harnsäurespiegels im Blut (Gichtgefahr) eine sogenannte purinarme Kost durch einen Arzt verordnet bekommen hat. Die Arge ist nun verpflichtet, dem Kläger 33 Euro monatlich an Mehrbedarf zusätzlich zum Hartz IV Regelsatz zu zahlen, solange die Diät durch den Arzt verordnet wurde.


Mietkaution als Darlehen

Rechtsstreit gegen ARGE Chemnitzer Land am Sozialgericht Chemnitz
Aktenzeichen: S 18 AS 1256/07 ER

Beschluss einer einstweiligen Anordnung, die die ARGE verpflichtet, die Übernahme der Mietkaution als Darlehen zuzusichern. Wichtig in diesem Beschluss ist die Tatsache, dass dieses Darlehen zins- und tilgungsfrei gestellt ist. D.h. es erfolgt keine monatliche Rückzahlung in Höhe 10% des Regelsatzes, was die ARGEn sonst immer verlangen.


Mehrbedarf für Ernährung bei Diabetes mellitus Typ IIa

Rechtsstreit gegen ARGE Chemnitzer Land am Sozialgericht Chemnitz
Aktenzeichen: S 18 AS 1257/07 ER

Beschluss einer einstweiligen Anordnung, die die ARGE zur Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung verpflichtet. Die Antragssteller leiden laut ärztlichem Attest unter Diabetes mellitus Typ IIa, was zu einem Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung führt.
Teil 2 im Beschluss ist die Einbeziehung des Sohnes, der beim BBW Greifwald im Rahmen einer Reha-Förderung durch die Agentur für Arbeit eine Ausbildung zum Landwirtschaftsfachwerker macht. In Greifswald hat er freie Kost und Logis. Die ARGE wurde dazu verurteilt den Sohn in die Bedarfsgemeinschaft mit dem vollen Regelsatz, zusätzl. der 35% Zuschlag für behinderte Menschen (Lernbehinderung) einzurechnen. Das Ausbildungsgeld in Höhe von 93 Euro/Mon. wird in Abzug gebracht. Zusätzlich wird vom Einkommen die Versicherungspauschale von 30 Euro abgezogen.